Bundesnetzagentur veröffentlicht geplanten Spielraum für Porti

Die Bundesnetzagentur hat am 12. Oktober 2026 die beabsichtigte Entscheidung im sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahren für die Entgelte der Deutschen Post AG ab 2027 veröffentlicht. Demnach gewährt sie für die Bereiche Privatkunden Brief und Geschäftspost für die Geltungsdauer von zwei Jahren einen durchschnittlichen Erhöhungsspielraum von 20,35 %. Im Herbst 2024 lag der Prozentsatz für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 nur bei 10,48 %.

Der Preisänderungsspielraum ergibt sich sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate; aktuell 4,04 %) und einer Produktivitätsfortschrittsrate (minus 16,31 %). Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur kommentiert, dass der wesentliche Grund für das steigende Porto die stark abnehmenden Briefmengen sind. Die Bundesnetzagentur ist aber unter der geforderten Anpassungen der Deutschen Post AG geblieben und hat diverse geltend gemachte Positionen nicht berücksichtigt.

Wie die Post die Spielräume bei der Preissetzung nutzt, obliegt ihrer unternehmerischen Entscheidung. Es ist möglich, die Preise einzelner Produkte stärker und andere wiederum schwächer anzuheben. Insgesamt muss aber mit einer überdurchschnittlich großen Entgelterhöhung gerechnet werden. Die neuen Porti sollen ab dem 1. Januar 2027 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 gelten.

Quelle: Bundesnetzagentur – Presse – Bundesnetzagentur veröffentlicht geplanten Spielraum für Porti

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